29/07/2026 21:29 - Economia
Mit einem grundlegenden Schritt hin zur Deregulierung und Förderung des Handels hat die argentinische Regierung bedeutende Änderungen im System für Post- und Kuriersendungen angekündigt. Die ARCA (Agencia de Recaudación y Control Aduanero – Argentinische Zoll- und Steuerbehörde) formalisierte am 29. Juli 2026 die Allgemeine Resolution 5883/2026, die im Amtsblatt veröffentlicht wurde und am 30. Juli 2026 in Kraft trat.
Der Minister für Deregulierung und Staatsumbau, Federico Sturzenegger, begrüßte die Maßnahme und erklärte, dass das Exportregime per Kurier jahrelang eine Obergrenze hatte, die das Wachstum bremste. „Wenn eine Sendung 3.000 US-Dollar überstieg, verlor sie den Zugang zum vereinfachten System und musste in einen formellen Export übergehen“, so der Minister.
Die wichtigste Neuerung ist die vollständige Abschaffung der Obergrenze für den FOB-Wert (Free On Board – „Frei an Bord“, d.h. der Wert der Ware, sobald sie auf das Transportmittel geladen ist) bei Exporten über Postdienstleister (PSP/Kurier).
Diese Maßnahme ist ein direkter Impuls für Unternehmer und kleine Unternehmen, die Produkte mit hoher Wertschöpfung und geringem physischen Volumen verkaufen, wie Weine, Alfajores (Kekse), Dulce de Leche, Bücher oder frische Früchte – und damit die nostalgische Nachfrage der Argentinier im Ausland bedienen.
Für Käufer auf Plattformen wie Shein, Temu oder Amazon hat die Regierung Artikel 80 des Dekrets 1001/82 geändert und die Bedingungen der argentinischen Post (Correo Argentino) und der Kurierdienste angeglichen.
Die Verordnung aktualisiert auch die Anforderungen für die Einfuhr von Waren im Rahmen des Kleinsendungsregimes, das für natürliche oder juristische Personen ohne kommerziellen Zweck bestimmt ist. Hier die wichtigsten Grenzen und Ausnahmen:
Gewicht: Bis zu 50 kg pro Paket.
Wert: Maximal 3.000 US-Dollar FOB.
Menge: Bis zu 3 Einheiten derselben Art pro Sendung.
Häufigkeit: 5 Mal pro Kalenderjahr.
Handelsmuster: Bis zu 3.000 US-Dollar FOB (oder 100 US-Dollar mit Freigrenze).
Laborversuche: Für Zertifizierungen in ausländischen Märkten steigt die Grenze auf 10.000 US-Dollar FOB (Code ENSAYOLAB).
Kunstwerke: Von der 3.000-US-Dollar-Grenze ausgenommen, was einen reibungslosen Transport ermöglicht.
Wissenschaftliche Forschung: Begünstigte des Gesetzes 25.613 können Materialien bis zu 3.000 US-Dollar FOB einführen.
Kleinsendungen genießen wichtige Befreiungen: Sie benötigen keine Intervention des INAL (argentinische Lebensmittelbehörde, außer Ausnahmen), müssen bestimmte technische Normen (SIDIP) nicht erfüllen und unterliegen keinen wirtschaftlichen Beschränkungen oder Antidumpingzöllen.
Darüber hinaus regelt die Verordnung den Export von pflanzlichen und tierischen Mustern (bis zu 10 kg und 500 US-Dollar FOB, mit Intervention von SENASA, der argentinischen Agrar- und Gesundheitsbehörde) sowie von Medikamenten, die eine eidesstattliche Erklärung erfordern, dass sie keine Betäubungsmittel enthalten.
Die ARCA behält ihre Kontrollbefugnisse und kann zusätzliche Unterlagen anfordern. Betriebliche Details werden auf der Mikroseite „Internationale Sendungen“ ihres offiziellen Portals verfügbar sein.
Alfredo S. Quiroga