31/07/2026 09:26 - Judiciales
Nach fast drei Jahren der Ungewissheit gibt es endlich einen Lichtblick. Ein fünfjähriges Mädchen aus der Provinz Santa Fe, identifiziert mit den Initialen M.G.S.A., wurde wohlbehalten zusammen mit seiner Mutter im venezolanischen Bundesstaat Barinas aufgefunden. Die argentinischen Behörden arbeiten bereits auf Hochtouren, um die lang ersehnte Rückkehr des Kindes zu ermöglichen.
Die Kleine, die seit August 2023 intensiv gesucht wurde, wurde dank einer gemeinsamen Aktion der Staatsanwaltschaft Santa Fe, Interpol und der venezolanischen Behörden gefunden. Der Wendepunkt in dem Fall war, als eine Person anonym präzise Hinweise auf den möglichen Aufenthaltsort von Mutter und Tochter gab.
Diese Warnung ermöglichte es Interpol, die nationalen Zentralbüros von Buenos Aires und Caracas zu verbinden und die Adresse in der Stadt Barinas zu überprüfen. Daraufhin schalteten sich die venezolanische Staatsanwaltschaft (Fiscalía Séptima, zuständig für den Schutz von Kindern und Jugendlichen) und der örtliche Schutzrat ein.
Die Odyssee begann am 25. August 2023, als der Vater des Mädchens Anzeige bei der Polizeistation 1 in der Stadt Santa Fe erstattete. Nach der Hypothese der Staatsanwaltschaft soll die Mutter, mit den Initialen F.A.S., das Kind ohne Zustimmung des Vaters außer Landes gebracht und spätestens seit dem 23. August jeden Kontakt zu ihm abgebrochen haben.
Nachdem der Fall zunächst vor der Provinzgerichtsbarkeit verhandelt wurde, ging er im September 2024 an die Bundesgerichtsbarkeit über, unter der Leitung der beigeordneten Staatsanwälte Natalia Palacín und Juan Claudio Aguirre. Die Ermittlungen umfassten auch eine komplexe Analyse von IP-Adressen, die digitale Zugriffe in mehreren lateinamerikanischen Ländern verfolgte und so half, die Suche zu lenken.
In diesem Fall beantragte die Staatsanwaltschaft Santa Fe bei Interpol die Ausstellung einer Blauen Notiz gegen die Mutter. Diese internationale Warnung wird genutzt, um zusätzliche Informationen über die Identität, den Aufenthaltsort oder die Aktivitäten einer Person im Zusammenhang mit einer Straftat zu sammeln. Sie ermöglicht es, die Person am gemeldeten Ort zu überwachen und ihr Erscheinen vor Gericht sicherzustellen.
Das Mädchen befindet sich offenbar in einer verletzlichen Lage, weshalb die Staatsanwaltschaft die rechtlichen Schritte beschleunigt hat. Die untersuchte Straftat – die Entziehung, das Vorenthalten und Verstecken eines Minderjährigen (Artikel 146 des argentinischen Strafgesetzbuches) – sieht Freiheitsstrafen zwischen 5 und 15 Jahren vor.
Während das Strafverfahren läuft, arbeitet das argentinische Außenministerium über die Koordinierungsstelle für justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen an dem vom Vater beantragten Verfahren der internationalen Rückführung. Das Hauptziel ist es, eine sichere und baldige Rückkehr der Kleinen auf argentinischen Boden zu gewährleisten.
Alfredo S. Quiroga