Die Bundesstrafkammer hat entschieden, dass die Ermittlungen wegen mutmaßlicher Geldwäsche im Zusammenhang mit der Luxusvilla in Pilar, die auf 17 Millionen US-Dollar geschätzt wird, an das Bundesgericht in Campana zurückgehen. Der Fall wird nun von Richter Adrián González Charvay untersucht, der bereits in anderen AFA-Affären ermittelt hat. Die Entscheidung schützt das Recht auf den gesetzlichen Richter und belebt die Untersuchung der mutmaßlichen Strohmänner der AFA neu.

Die Bundesstrafkammer (Cámara Federal de Casación Penal) hat am Freitag, dem 14. August 2026, entschieden, dass die Ermittlungen wegen mutmaßlicher Geldwäsche im Zusammenhang mit der Villa in Pilar – geschätzt auf 17 Millionen US-Dollar – vor dem Bundesgericht fortgesetzt werden müssen und nicht vor dem Wirtschaftsstrafgericht. Mit Mehrheit stimmten die Richter Mariano Borinsky und Diego Barroetaveña (mit formeller Abweichung von Alejandro Slokar) dafür, die Akten an das Bundesberufungsgericht von San Martín zu überweisen, damit dieses sie ohne Verzögerung an das Bundesgericht von Campana unter der Leitung von Adrián González Charvay weiterleitet.

Der Kompetenzkonflikt

Die Untersuchung begann im Dezember 2025 aufgrund einer Anzeige gegen Luciano Pantano und seine Mutter Ana Conte, Eigentümer der Firma Real Central SRL, die das Anwesen in Villa Rosa, Pilar, erworben hatte. Der Fall steht im Zusammenhang mit einer mutmaßlichen Geldwäscheoperation, in die auch Funktionäre des argentinischen Fußballverbands (AFA) verwickelt sein sollen, insbesondere der Schatzmeister Pablo Toviggino.

Die Akte durchlief mehrere Gerichte: Das Bundesgericht von Daniel Rafecas leitete sie an das Wirtschaftsstrafgericht weiter, das jedoch seine Zuständigkeit ablehnte. Nach einem Kompetenzstreit entschied die Kammer für Wirtschaftsstrafsachen im Juni, dass der Fall beim Gericht Nr. 10 in Buenos Aires bleiben solle, das von Verónica Straccia vertreten wurde. Die Verteidigung der Angeklagten, angeführt von Anwalt Mariano Morán, forderte aus territorialen Gründen die Rückkehr nach Campana.

Was ist Geldwäsche? Es ist der Prozess, durch den die illegale Herkunft von Geldern verschleiert wird, um ihnen einen legalen Anschein zu geben. In Argentinien ist dies im Artikel 303 des Strafgesetzbuches geregelt und die Untersuchung fällt in die Zuständigkeit der Bundesjustiz, nicht des Wirtschaftsstrafgerichts, das sich auf Delikte wie Steuerhinterziehung, Schmuggel oder Devisenvergehen spezialisiert.

Die Begründung des Urteils

In einem 83-seitigen Urteil stellten die Richter fest, dass das Wirtschaftsstrafgericht keine Zuständigkeit für den Tatbestand der Geldwäsche habe, und beriefen sich auf Präzedenzfälle des Obersten Gerichtshofs wie 'Olivetto' und 'Brulc'. Zudem betonten sie, dass es keine Norm gebe, die dieses Delikt dem spezialisierten Gericht zuweise, weshalb es von der Bundesjustiz untersucht werden müsse.

Die Staatsanwaltschaft, vertreten durch Mario Villar, hatte sich gegen die Verlegung ausgesprochen, da der Fall umfassender sei und auch Handlungen in Buenos Aires umfasse, etwa Finanzgeschäfte in der Avenida Corrientes oder ein Anwaltsbüro in der Calle Lavalle. Die Richter sahen jedoch die Verteidigung darin bestätigt, dass die Immobilie – und das Zentrum der Ermittlungen – in der Gerichtsbarkeit von Campana liegt.

Was wurde in der Villa gefunden?

Bei einer Durchsuchung wurden 54 hochwertige und Sammlerfahrzeuge im Wert von fast 4 Millionen US-Dollar sichergestellt, sowie Gegenstände, die Pablo Toviggino gehören könnten. Zudem wurden Dokumente und Beweismittel beschlagnahmt, die die Hypothese stützen, dass die Immobilie als Strohmann für AFA-Funktionäre diente.

Richter González Charvay hat bereits in anderen Fällen im Zusammenhang mit dem Verband ermittelt und Kompetenzkonflikte aufgeworfen, um die Untersuchungen zu bündeln. Nun kehrt die Akte mit dieser Entscheidung in sein Gericht zurück, das die Ermittlungen fortsetzen wird, ohne die bisherigen Handlungen zu invalidieren.

Reaktionen und nächste Schritte

Die Verteidigung begrüßte die Entscheidung, während die Staatsanwaltschaft sich dem Urteil beugen muss. Es wird erwartet, dass das Gericht von San Martín die Akten in den kommenden Tagen übermittelt. Der Fall steht im Zusammenhang mit der Affäre 'Yategate' (September 2023), die die unrechtmäßige Bereicherung des ehemaligen Bürgermeisters von Lomas de Zamora, Martín Insaurralde, und seiner Ex-Partnerin Jesica Cirio untersucht, wobei der Fokus nun auf der AFA liegt.

Quellen: Infobae, Ámbito, TN

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