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Arbeitsmarktreform: Regierung lockert Berechnung von Gewerkschaftsbeiträgen

21/07/2026 09:20 - Politica

Ein Schritt Richtung Arbeitsmarktsicherheit

Die argentinische Nationalregierung hat einen fundamentalen Schritt unternommen, um Rechtsicherheit im Arbeitsbereich zu schaffen. Durch das Dekret 612/2026, das am 20. Juli 2026 im Boletín Oficial (dem offiziellen argentinischen Gesetzblatt) veröffentlicht wurde, wurden die Anwendungsbereiche des neuen Arbeitsmodernisierungsgesetzes (Ley 27.802) in Bezug auf die Berechnung von Gewerkschaftsbeiträgen präzisiert.

Die Verordnung, unterzeichnet von Präsident Javier Milei, Kabinettschef Diego Santilli und der Ministerin für Humankapital Sandra Pettovello, entstand im Rahmen von vertraulichen Verhandlungen mit der CGT (Confederación General del Trabajo, dem größten Gewerkschaftsdachverband des Landes). Ihr Hauptziel ist es, die Neuverhandlung von rund 800 Tarifverträgen (convenios colectivos) zu deblockieren, damit Arbeitgeber und Gewerkschaften Fortschritte erzielen können, ohne die Angst vor Gerichtsverfahren, die die vorherige Regulierung (Dekret 407/26) ausgelöst hatte.

Was ist in der Berechnung enthalten?

Die Obergrenze von 2% für Solidaritätsbeiträge (die Beiträge, die nicht-gewerkschaftlich organisierte Arbeitnehmer an die Gewerkschaft zahlen müssen), wird nun auf einer breiteren und gerechteren Basis berechnet. Folgendes ist enthalten:

  • Grundlohn: Entsprechend der Kategorie des Arbeitnehmers.
  • Übliche monatliche Zulagen: Wie Rubriken für Kategorie, Funktion, Anwesenheit oder Dienstalter, sofern sie tariflichen Ursprungs haben und monatlich ausgezahlt werden.

Was ist ausgeschlossen?

Um das Nettoeinkommen der Arbeitnehmer zu schützen, werden alle Konzepte aus der Berechnungsgrundlage ausgeschlossen, die nicht normal, üblich oder monatlich sind. Das Dekret erwähnt ausdrücklich:

  • Prämien und Boni.
  • Gewinnbeteiligung.
  • Überstunden.
  • Aguinaldo (Sueldo Anual Complementario - SAC): Ein in Argentinien gesetzlich vorgeschriebener Jahresbonus, der unabhängig von der 2%-Berechnung bleibt.
  • Urlaubsgeld (Plus vacacional).
  • Nicht-lohnbezogene Beträge (Sumas no remunerativas).

Gute Nachrichten für Sozialwerke und Gewerkschaftsfinanzierung

Ein weiterer hervorzuhebender Punkt des neuen Dekrets ist die Klarstellung zu den Arbeitgeberbeiträgen. Die Verordnung legt fest, dass Beiträge, die Arbeitgeber gemäß Tarifverträgen direkt an die Gewerkschaften zahlen, nicht der 2%-Obergrenze unterliegen.

Dies ermöglicht es Unternehmen, weiterhin Mittel an die Obras sociales (Sozialwerke/Krankenkassen, die traditionell mit den Gewerkschaften verbunden sind), Renten- oder Bestattungsversicherungen zu leiten und so das Wohlbefinden der Arbeitnehmer zu verbessern. Als Bedingung verlangt das Dekret, dass diese Fonds einer besonderen Verwaltung unterliegen, die getrennt von anderen gewerkschaftlichen Vermögenswerten geführt und dokumentiert wird, was Transparenz und einen sozialen, wohlfahrts-, vorsorge- oder kulturfördernden Zweck gewährleistet.

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Alfredos Kolumne Alfredo S. Quiroga

Alfredo S. Quiroga