Ein Präzedenzfall in der argentinischen Justizgeschichte
In einer Entscheidung, die als Wendepunkt gilt, hat das Jurado de Enjuiciamiento (Richteranklagegremium) des Consejo de la Magistratura am 18. August 2026 den Bundesrichter Alfredo Eugenio López seines Amtes enthoben. López war Leiter des Bundesgerichts Nr. 4 in Mar del Plata. Das Gremium sah den Tatbestand der schlechten Amtsführung als erfüllt an, aufgrund wiederholter antisemitischer Äußerungen, die er auf seinem X-Account (ehemals Twitter) @JuezLopezMDP veröffentlicht hatte.
Die Anklage, eingebracht von Senator Luis Juez und Anwalt Alberto Maques im Namen des Consejo de la Magistratura, stützte sich auf die Analyse von 15 Nachrichten (Posts und Reposts), die zwischen September 2024 und Juli 2025 veröffentlicht wurden. Das Gremium stellte fest, dass diese Nachrichten keine „isolierten Ausrutscher“ waren, sondern ein systematisches Muster der Feindseligkeit gegenüber der jüdischen Gemeinschaft, dem Zionismus und dem Staat Israel darstellten.
Die Inhalte, die sein Schicksal besiegelten
Unter den belastendsten Nachrichten, die während der mündlichen Verhandlung präsentiert wurden, hob das Gremium hervor:
- Eine Umfrage darüber, „wem die Juden, die in unserem Vaterland leben, loyal sind“.
- Die Aufforderung zu Retweets gegen die „innere und äußere Judenriege“.
- Eine Einladung, „diesen Pharisäern“ zu antworten, mit Bezug auf das Argentinische Forum gegen Antisemitismus.
- Die Antwort an einen Nutzer: „Nun, Jude, das ist Twitter, man muss abkürzen“.
- Ein Beitrag mit dem Foto des Oberrabbiners der AMIA, Eliahu Hamra, mit der Frage, ob bei der Erweiterung des Obersten Gerichtshofs „die Tora oder die Nationalverfassung“ verwendet werde.
Diese Äußerungen hätten laut Urteil „zu symbolischer Gewalt mit dem Anspruch auf Unterwerfung und Diskriminierung angestiftet“ und seien nicht durch die verfassungsrechtliche Meinungsfreiheit gedeckt. Das Gremium wandte die Kriterien des „Rabat-Tests“ an, eines internationalen Standards zur Identifizierung von Hassrede, und kam zu dem Schluss, dass López‘ Aussagen nicht unter das Recht auf freie Meinungsäußerung fielen.
Die Verteidigung und der Ausgang
In seiner Verteidigung behauptete López, die Anschuldigungen seien Teil einer „ideologischen Verfolgung“ und seine Meinungen hätten öffentliche Angelegenheiten betroffen, etwa die Verurteilung israelischer Führer durch den Internationalen Strafgerichtshof wegen „Kriegsverbrechen“. Er sagte: „Einen Völkermord anzuprangern ist kein Akt des Hasses“ und verwies auf seine 40-jährige Karriere ohne derartige Vorwürfe.
Seine Anwälte versuchten, ihn von den Reposts zu distanzieren, und beriefen sich auf ein Urteil zugunsten von Präsident Javier Milei in einem ähnlichen Fall – doch das Gremium wies dies zurück. Der erste Anklagepunkt (schlechte Amtsführung) wurde zwar verworfen, doch der zweite Punkt – „schwere Verhaltensstörungen in seinem sozialen Umfeld“ (Artikel 25, Absatz V, Gesetz 24.937) – führte zur Verurteilung.
Nach dem Urteil schrie López sichtlich wütend die Mitglieder des Gremiums an: „Verräter am Vaterland“.
Reaktionen und historische Bedeutung
Die Absetzung wurde von verschiedenen Organisationen und Politikern gefeiert. Die DAIA (Dachverband israelitischer Vereinigungen Argentiniens) nannte die Entscheidung „ein Ereignis von enormer institutioneller Bedeutung“ und betonte: „Keine Amtswürde kann Hass decken.“
Präsident Javier Milei teilte auf seinen Kanälen die Mitteilung des Argentinischen Forums gegen Antisemitismus (FACA), in der es hieß: „Zum ersten Mal in der Geschichte wird in Argentinien ein Bundesrichter wegen antisemitischer Angriffe abgesetzt.“
Der Abgeordnete Waldo Wolff schrieb: „In einem beispielhaften und denkwürdigen Urteil hat der Consejo de la Magistratura Alfredo López entfernt … Die Entfernung eines Nazis aus dem Amt eines Bundesrichters ist eine frische Brise.“
Der Ratsherr Alberto Maques, einer der Ankläger, erklärte: „Wir erleben ein historisches Ereignis, das die Justiz Argentiniens nachhaltig prägen wird.“ Gleichwohl räumte er ein, keine Freude zu empfinden, „weil die Menschen erwarten, dass Richter ausgezeichnet, nicht ausgeschlossen werden.“
Zusammensetzung des Gremiums und nächste Schritte
Das Richteranklagegremium bestand aus den Richtern Marcelo Gastón Bartumeu Romero (Strafgericht Nr. 25, Buenos Aires) und Néstor Pablo Barral (Bundesstrafkammer San Martín), der Anwältin Ana Beatriz Fernández, den Abgeordneten Nicolás Mayoraz (LLA) und Christian Zulli (UP) sowie den Senatorinnen María Belén Monte de Oca (LLA) und María Florencia López (UP).
Das Urteil erging einstimmig und ordnet die endgültige Absetzung sowie die Übernahme der Verfahrenskosten an. Der Consejo de la Magistratura muss nun ein Auswahlverfahren für die Nachfolge am Bundesgericht Nr. 4 in Mar del Plata starten. Das Urteil wurde an den Obersten Gerichtshof, das Justizministerium, die Kassationskammer und die Bundesstrafkammer von Mar del Plata übermittelt.
Dieser Fall setzt einen wichtigen Präzedenzfall: Hassrede in sozialen Netzwerken kann einen Richter sein Amt kosten, selbst ohne strafrechtliche Verurteilung. Die argentinische Justiz sendet ein klares Signal zu den Grenzen der Meinungsfreiheit, insbesondere wenn sie von Richtern ausgeübt wird.