Ein historisches Urteil gegen Hassrede in der Justiz
In einer Entscheidung, die einen Wendepunkt in der argentinischen Justizgeschichte markiert, hat das Jurado de Enjuiciamiento de Magistrados (Richteranklagejury) am 18. August 2026 den Bundesrichter von Mar del Plata, Alfredo López, Leiter des Bundesgerichts Nr. 4, wegen seiner wiederholten antisemitischen Äußerungen auf der Plattform X seines Amtes enthoben.
Das Urteil, verlesen von Generalsekretär Marcelo Bová, kam zu dem Schluss, dass der Richter die Ursache für schlechte Amtsführung (mal desempeño) erfüllt habe. Die Jury befand, dass seine Veröffentlichungen keine „isolierten Ausrutscher" waren, sondern ein systematisches Muster der Aggression gegen das jüdische Volk und den Staat Israel darstellten.
„Doktor López hat sich der schlechten Amtsführung schuldig gemacht und muss aus dem Richteramt ausscheiden", erklärte das Gremium, das sein Verhalten analysierte.
Das Gericht stellte fest, dass die Äußerungen des ehemaligen Richters „zu symbolischer Gewalt, dem Anspruch auf Unterwerfung und insbesondere zu Diskriminierung anstifteten" und „das Vertrauen der Bevölkerung in seine Fähigkeit, unparteiisch Recht zu sprechen, zerstört haben".
Was führte zur Absetzung? – Die umstrittenen Posts
Die Jury untersuchte 15 Nachrichten, die López zwischen September 2024 und Juli 2025 auf seinem X-Account veröffentlicht hatte. Zu den umstrittensten Beiträgen gehörten:
- Eine Umfrage zur „Loyalität der Juden, die in unserem Vaterland leben".
- Die Aufforderung zu Retweets gegen die „innere und äußere Judenbande" (judiada interna y externa).
- Die Einladung, „diesen Pharisäern" zu antworten, in Anspielung auf das Argentinische Forum gegen Antisemitismus.
- Die Antwort an einen Nutzer: „Nun gut, Jude, das ist Twitter, man muss sich kurz fassen."
- Das Posten eines Fotos des Oberrabbiners von AMIA, Eliahu Hamra, mit der Frage: „Werden sie bei der neuen Erweiterung des Obersten Gerichtshofs die Tora oder die Nationalverfassung verwenden?"
Die Verteidigung von López und das Urteil
In seiner Verteidigung bestritt López, böswillig gehandelt zu haben, und versicherte, dass seine Meinungen öffentliche Angelegenheiten betrafen. „Einen Völkermord anzuprangern ist kein Akt des Hasses, sondern ein Akt der Verteidigung der Menschenrechte", argumentierte er mit Blick auf die Lage in Gaza. Er berief sich außerdem auf die Meinungsfreiheit und sprach von einer „ideologischen Verfolgung".
Die Jury jedoch war eindeutig: „Hassreden sind vom Schutz der Meinungsfreiheit ausgeschlossen". Sie betonte, dass die Meinungsfreiheit „kein absolutes Recht" sei und dass die Nachrichten authentisch und nicht verändert worden seien.
Zusammensetzung der Jury und Verfahren
Die Anklagejury bestand aus einem interdisziplinären Gremium von sieben Mitgliedern:
| Mitglied | Funktion |
|---|---|
| Marcelo Gastón Bartumeu Romero | Richter am Strafgericht Nr. 25 in Buenos Aires (Vorsitzender) |
| Néstor Pablo Barral | Bundesrichter in San Martín |
| Ana Beatríz Fernández | Rechtsanwältin |
| Nicolás Mayoraz | Nationaler Abgeordneter (LLA) |
| Christian Alejandro Zulli | Nationaler Abgeordneter (UP) |
| María Belén Monte De Oca | Nationale Senatorin (LLA) |
| María Florencia López | Nationale Senatorin (UP) |
Die Anklage wurde von Senator Luis Juez und Rechtsanwalt Alberto Maques, Mitglieder des Richterrates, vorangetrieben, nachdem Anzeigen von der Delegation Argentinisch-Israelitischer Vereinigungen (DAIA), der nationalen Abgeordneten Sabrina Ajmechet, Präsidentin des Argentinischen Forums gegen Antisemitismus, sowie den Anwälten Yamil Santoro und José Magioncalda der Stiftung Apolo eingereicht worden waren.
Zurückgewiesener Rücktritt
Ein wichtiges Detail: López hatte im April 2026 seinen Rücktritt eingereicht, doch die nationale Exekutive lehnte diesen ab, sodass das Disziplinarverfahren fortgesetzt und abgeschlossen werden konnte.
Politische und gesellschaftliche Reaktionen
Die Absetzung stieß im gesamten politischen Spektrum und in der Zivilgesellschaft auf breite Unterstützung. Präsident Javier Milei teilte ein Kommuniqué des Argentinischen Forums gegen Antisemitismus, in dem hervorgehoben wurde: „Zum ersten Mal in der Geschichte wird in Argentinien ein Bundesrichter wegen antisemitischer Angriffe abgesetzt."
Der Abgeordnete von Buenos Aires, Waldo Wolff, feierte die Maßnahme: „Mit einem beispielhaften und denkwürdigen Urteil hat der Richterrat Alfredo López wegen seiner ständigen antisemitischen Äußerungen aus dem Amt entfernt. Unser Land ist ein Beispiel für das Zusammenleben verschiedener Glaubensrichtungen; die Entfernung eines Nazis aus dem Amt eines Bundesrichters ist eine frische Brise."
Die DAIA gab ein Kommuniqué heraus, in dem sie die Entscheidung als „Ereignis von enormer institutioneller Bedeutung" bezeichnete und betonte: „Ein Richter wird nicht wegen einer Meinungsäußerung abgesetzt. Er wird entfernt, wenn sein öffentliches Verhalten mit der Unparteilichkeit, dem Anstand und dem Vertrauen, das das Richteramt erfordert, unvereinbar ist."
Ein Präzedenzfall im Kampf gegen Antisemitismus
Dieser Fall ist die erste Absetzung eines Richters wegen Hassrede in sozialen Medien in der argentinischen Geschichte. Die Jury wandte den Rabat-Test an, einen internationalen Standard zur Unterscheidung zwischen legitimer Meinungsfreiheit und Anstiftung zu Hass, und stellte fest, dass die Botschaften von López zu symbolischer Gewalt und Diskriminierung anstifteten.
Mit dieser Entscheidung muss der Richterrat nun ein öffentliches Auswahlverfahren einleiten, um die freie Stelle an den Bundesgerichten von Mar del Plata zu besetzen.