11/07/2026 22:03 - Judiciales
Ein wegweisendes Urteil schützt die Interessen der Rechtsanwälte in der argentinischen Hauptstadt.
In einer grundlegenden Entscheidung für die Rechtspraxis hat die argentinische Bundesjustiz die Klage des Colegio Público de Abogados de la Capital Federal (CPACF) – der öffentlichen Anwaltskammer von Buenos Aires – zugelassen, die alle in der Stadt tätigen Anwälte vertritt. Das Bundesverwaltungsgericht 11 unter dem Vorsitz von Richter Martín Cormick gab der Sammelklage gegen Aspekte des Gesetzes zur Arbeitsmodernisierung (Ley 27.802) statt.
Die Maßnahme, die laut Berichten am 10. Juli 2026 erlassen wurde, stoppt einen neuralgischen Punkt der Reform, indem sie die Legitimation der CPACF zur Vertretung der im Arbeitsrecht tätigen Anwälte uneingeschränkt anerkennt.
Die Klage zielt direkt auf die Verfassungswidrigkeit zweier spezifischer Artikel des am 27. Februar 2026 verabschiedeten Gesetzes ab:
Der Richter wandte diesen Präzedenzfall des Obersten Gerichtshofs an, um die homogenen individuellen Interessen der Anwälte anzuerkennen. In Argentinien ermöglicht diese Doktrin Sammelklagen für Rechte, die vielen Personen gemeinsam sind.
Ein sehr relevanter verfahrenstechnischer Punkt ist, dass der Richter die Zusammenführung dieses Falls mit dem Verfahren der CGT ablehnte. Die CGT (Confederación General del Trabajo) ist der größte Gewerkschaftsbund Argentiniens, der die Arbeitnehmer vertritt. Der Richter argumentierte, dass das Prinzip der Prävention nicht anwendbar sei, da keine wesentliche Identität besteht: Die CGT verteidigt die Arbeitnehmer, während die CPACF den Berufsstand und das Einkommen der Anwälte schützt.
Alfredo S. Quiroga