09/07/2026 06:35 - Judiciales
Fast neun Jahre nach der Tragödie, die Argentinien erschütterte, fällte die Justiz am 8. Juli 2026 ein historisches Urteil.
Das Bundesstrafgericht (Tribunal Oral Federal) von Santa Cruz verkündete an diesem Mittwoch sein Urteil gegen vier ehemalige Chefs der argentinischen Marine, die im Zusammenhang mit dem Untergang des U-Boots ARA San Juan am 15. November 2017 angeklagt waren. Bei dem Vorfall kamen 44 Besatzungsmitglieder ums Leben.
Mit Mehrheitsbeschluss verurteilte das aus den Richtern Mario Reynaldi, Enrique Baronetto und Luis Alberto Giménez bestehende Gericht Claudio Javier Villamide (62) zu 3 Jahren Haft auf Bewährung (was bedeutet, dass er die Strafe nicht tatsächlich im Gefängnis verbüßen muss, es sei denn, er begeht eine neue Straftat) sowie zu einer 6-jährigen Sperre für die Ausübung öffentlicher Ämter.
Villamide, der zum Zeitpunkt der Ereignisse als Kommandant der U-Boot-Streitkräfte fungierte, wurde für schuldig befunden, seine Amtspflichten als Beamter verletzt zu haben, in idealer Konkurrenz mit grober Fahrlässigkeit mit Todesfolge. Im argentinischen Recht wird dies als 'estrago culposo agravado' bezeichnet und bedeutet das Verursachen von Zerstörung durch Nachlässigkeit, in diesem Fall mit dem tragischen Ergebnis des Verlusts von Menschenleben.
In derselben Verhandlung entschied das Gericht einstimmig, die drei weiteren Angeklagten freizusprechen:
Die Staatsanwaltschaft (Ministerio Público Fiscal), vertreten durch Julio Zárate, Lucas Colla, Gastón Franco Pruzan und María Andrea Garmendia Orueta, hatte strengere Strafen gefordert: bis zu 5 Jahre Gefängnis für Villamide und López Mazzeo, 4 Jahre für Alonso und 3 Jahre und 6 Monate für Correa sowie lebenslanges Berufsverbot. Angesichts der Entscheidung des Gerichts kündigte das Anklageteam an, dass es Berufung beim Bundesstrafberufungsgericht (Cámara Federal de Casación Penal) einlegen werde, sobald die Urteilsgründe am 21. August 2026 vorgelegt werden.
Der Prozess begann am 3. März 2026 und erstreckte sich über vier Monate, in denen rund 100 Zeugen, Angehörige der Opfer und Sachverständige aussagten. Laut der Nebenklage hatte die ARA San Juan ihre Patrouillenmission vor der argentinischen Küste begonnen, ohne sich in einem optimalen Zustand zu befinden. Tatsächlich unterlag das U-Boot einer Tauchbeschränkung von 100 Metern aufgrund ausstehender Tests nach einer Generalüberholung. Letztendlich implodierte das Schiff im Südatlantik in einer Tiefe von 800 Metern.
'Es waren 44 vermeidbare Todesfälle'
Weitere Details finden Sie in der Originalquelle auf der Website von Fiscalías und dem internationalen Medium Deutsche Welle.
Alfredo S. Quiroga